Das BMK (Ministerium) hat entschieden, dass für Modellflugvereine ausschließlich Artikel 16 Genehmigungen möglich sind.

Kontrollzonen gibt es nur um die 6 Flughäfen in Österreich und diese haben eine völlig unregelmäßige Gestalt und eine Größe von vielen Quadratkilometern.

Die Sicherheitszonen um Zivilflugplätze und Heliports betragen 2,5km im Radius.

Die EU-Verordnung 947-2019 gilt in ganz Europa. Dass dort am Militärflugplatz mit Einverständnis der dortigen Flugleitung Modellflug betrieben wird, ändert nichts an den gesetzlichen Bestimmungen – also offene Kategorie oder Artikel 16.

Der Modellflugplatz darf nicht in einer Kontrollzone errichtet werden und sollte außerhalb des Sicherheitsbereiches von Heliports liegen.

Ist ein von den Mitgliedstaaten ausgewiesenes geografisches UAS-Gebiet, in dem UAS-Betrieb nur mit Unterstützung durch U-Space-Dienste durchgeführt werden darf.

Ist ein Dienst, der sich auf digitale Dienste und die Automatisierung von Funktionen stützt, die darauf ausgelegt sind, einen sicheren und effizienten Zugang zum U-Space-Luftraum für eine große Anzahl von UAS zu unterstützen.

 

Ist ein Dienst, der in der Verbreitung statischer und dynamischer Daten besteht, um die Erbringung von U-Space-Diensten für das Verkehrsmanagement von unbemannten Luftfahrzeugen zu ermöglichen.

Gesetzliche Basis: EU-Recht -Verordnung  (EU) 2021/664 – Rechtswirksam ab 26.01.2023.