Mit der neuen EU-Verordnung wird das Fliegen mit unbemannten Luftfahrzeugen ab 31.12.2020 in der EU einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass die Regelung der EU-Verordnung nicht nur für die klassischen „Drohne“ sondern auch für den Betrieb von Flugmodellen (auch auf Modellflugplätzen) anzuwenden ist.

Mit dem 31.12.2020 tritt die EU-VO 2019 / 947 in Kraft. Damit wird auch die Registrierung verpflichtend. Es freut uns ganz besonders, dass wir mit heutigem Datum auch eine sehr gute und erfreuliche Nachricht übermitteln können. Es ist uns gelungen, den Art. 21 der EU-VO in Österreich zur Anwendung zu bringen. Damit gibt es für den Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen und für den Kompetenznachweis eine Übergangsfrist. Am 28.12.2020 bekamen wir vom BMK und der ACG die Zusage, dass die nationalen Bestimmungen dafür sichergestellt sind.
Mit dieser Festlegung ist gewährleistet, dass der Modellflugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis zum 31.12.2022 wie bisher durchgeführt werden kann – mit einer max. Flughöhe von 120 m. Bestehende Bescheide für Flughöhenüberschreitungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Bitte beachtet alle Hinweise in der Zusammenfassung und gebt diese Informationen vor allem an unsere Modellflugpiloten weiter.
Für Rückfragen stehen wir unter den bekannten Kontaktpunkten (per E-Mail modellflug@aeroclub.at oder per Telefon) gerne zur Verfügung. Unter diesem LINK steht die Zusammenfassung im pdf-Format zur Verfügung (Link steht auch unten zur Auswahl).
Mein besonderer Dank am heutigen Tag gilt meinem Team. In diesen harten Zeiten, wo neben COVID-19 auch grundlegende Veränderungen in der Luftfahrt stattfinden und wir leider von (einigen wenigen) Personen auch sehr negativ beurteilt und angegriffen werden, tut es gut zu wissen, dass das Team (Fachgruppe Technik & Recht, Fachgruppe Öffentlichkeitsarbeit, Landessektionsleiter, Fachreferenten, Jugendarbeit) hinter der Sache steht und für den Modellflugsport in ehrenamtlicher Funktion ohne Wenn und Aber seinen Beitrag leistet.
Namentlich genannt sei hier auch Kerstin Rohringer – sie ist unsere Erstanlaufstelle im Office und sorgt dafür, dass unsere Mitglieder sehr gut mit Informationen und Unterlagen versorgt werden. Für den hervorragenden Einsatz aller Beteiligten an dieser Stelle mein herzlichster Dank!
Wir wünschen für 2021 alles Gute und vor allem Gesundheit.
Christian Faymann & Team

EU-VO 2019/947 - 30.12.2020