Antrag nach 947 / 2019 – Artikel 16
Ab sofort ist es für Modellflugvereine/-Vereinigungen in Österreich möglich, einen Antrag für einen Artikel 16 Bescheid nach der EU-VO 947 / 2019 bei der Austro Control GmbH. zu stellen.
1. Eine Ablaufbeschreibung für die Antragstellung ist fertig und ein Verwaltungssystem steht zur Verfügung (OnLine)
Ab sofort können die Anträge nach Artikel 16 ausgearbeitet und eingereicht werden. Dazu haben wir auf unserer Webseite modellflugsport.at eine übersichtliche Anleitung für den Ablauf erstellt. Wir ersuchen um die Einhaltung der Reihenfolge gemäß der Beschreibung und stehen für Rückfragengerne zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme über E-Mail (modellflug@aeroclub.at) ist für beide Seiten von Vorteil. Damit kann eine übersichtliche Dokumentation erstellt werden und zusätzlich können wir häufig gestellte Fragen auch in unsere FAQ aufnehmen.
2. Förderung für den Erstantragnach EU-VO 947/2019-Artikel 16
Im Rahmen der Bundessektionsleitungssitzung (09.10.2021) wurde auf Antrag von DI Christian Faymann eine Förderung in der Höhe von EUR 300,--pro Erstantrag genehmigt und einstimmig beschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach der Zustellung eines positiven Bescheides auf Antrag des Bescheidempfängers.
3. Ende der Übergangsfrist –31.12.2022
Die Übergangsfrist für den Flugbetrieb nach den „alten“ Bestimmungen auf den gemeldeten Modellflugplätze in Österreich endet am 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 kann der Betrieb entweder nach den Bestimmungen in der „offenen Kategorie“ oder nach den Auflagen einer Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 durchgeführt werden. Derzeit bestehende Flughöhenüberschreitungsbescheide behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit – für eine „Verlängerung“ muss in der Folge auch ein Erstantrag auf eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 gestellt werden.
Weitere Information und auch alle Formulare auf Modellsport.at