Jedes Mitglied des Österreichischen AeroClub / Bundessektion Modellflugsport ist mit einer Deckungssumme von 4 Millionen Euro Haftpflichtversichert. Voraussetzung dafür ist der bezahlte Mitgliedsbeitrag sowie die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen wie Registrierung, Kennzeichnungspflicht und Kompetenznachweis.

Diese Versicherungsleistung ist eine personenbezogene Modellflughaftpflichtversicherung!

Bei Weitergabe des Fluggerätes an Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz! 

Ausnahme: Beim Lehrer-/Schülerbetrieb muss der Lehrer Mitglied des ÖAeC Sektion MOD sein, der Schüler nicht!

Leihe ich mein Modell einem ÖAeC Mitglied besteht Versicherungsschutz!

Leihe ich mein Modell einem Nichtmitglied besteht kein Versicherungsschutz!

Jugendliche unter 18 Jahren können sich nicht bei der Austro Control registrieren. Der Erziehungsberechtigte kann die Registrierung jedoch vornehmen.
Die Lösung für diesen Fall ist zwischen der Versicherung und dem ÖAeC schriftlich vereinbart:
Bei einem Schaden übernimmt die Modellflug-Haftpflichtversicherung des jugendlichen ÖAeC-Mitgliedes Schadensabdeckung.

Anmerkung:
Über 16-jährige Piloten müssen den Kompetenznachweis abgelegt haben. Ist der Pilot jünger als 16 Jahre, so darf er das Flugmodell nur unter Aufsicht einer Person betreiben, welche einen Kompetenznachweis besitzt – das könnte auch der Erziehungsberechtigte sein.

Ausnahme davon ist der Artikel 16 Betrieb auf einem Modellflugplatz, der eine derartige Genehmigung besitzt! Dann kann bereits ab 12 Jahren Mindestalter alleinverantwortlich geflogen werden.

Voraussetzung: Der Vereinsvorstand hat die Alleinflugberechtigung schriftlich dokumentiert! Diese ist beim Betrieb mitzuführen!

Der „Lehrer-Schüler-Betrieb“ ist mitversichert. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrer ÖAeC-Mitglied ist. Er muss neben dem Schüler stehen und direkt eingreifen können. Schäden werden dann durch die Modellflughaftpflichtversicherung des Lehrers abgedeckt.

Nicht die Flugmodelle sind versichert sondern der Betreiber (Besitzer) hat durch die ÖAeC-Mitgliedschaft eine Modellflug-Haftpflichtversicherung. Unabhängig davon welches Flugmodell betrieben wird, werden durch den Piloten verursachte Schäden durch die Versicherung abgedeckt.

Versichert ist der Betreiber (Besitzer)- Dieser hat durch die Mitgliedschaft beim ÖAeC eine Modellflug-Haftpflichtversicherung. Es ist unerheblich, ob sich eine Kamera am Flugmodell bzw. an der Drohne befindet oder nicht. Beim Betrieb sind allerdings die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien zwingend einzuhalten.

Unsere Modellflughaftpflichtversicherung ist für Modelle bis 40kg gültig! Sollte das Modell schwerer als 40kg sein, so ist der Versicherungsschutz durch eine Zusatzprämie aufstockbar.

Hierfür bitte an das Sekretariat wenden: modellflug@aeroclub.at