Die Ablegung des Kompetenznachweises ist für Jugendliche erst ab dem vollendetem 16.Lebensjahr möglich. Davor darf der Modellflug nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person betrieben werden die den Kompetenznachweis abgelegt hat! Die Aufsichtsperson könnte auch der Erziehungsberechtigte mit abgelegtem Kompetenznachweis sein.

Ausnahme:

Auf Modellflugplätzen kann im Artikel 16 Verfahren das Mindesalter auf 12 Jahre gesenkt sein (siehe Bescheid der Behörde)!

In diesem Fall ist dem Jugendlichen bis zum Erreichen des 16.Lebensjahres durch den Vereinsvorstand eine Alleinflugberechtigung auszustellen. Diese ist beim Flugbetrieb mitzuführen und gilt nur auf dem jeweiligen Modellflugplatz!

Grundsätzlich haftet der Betreiber (nicht der Pilot) des Flugmodells.

Ausnahmen:

Der Erziehungsberechtigte hat sich registriert und ist KEIN Aero-Club Mitglied und hat auch keine Haftpflichtversicherung. In diesem Fall muss der Jugendliche Mitglied beim ÖAeC Sektion MOD oder FPV/Drohnen sein. Die Versicherungspolizzennummer des Jugendlichen ist bei der Registrierung anzugeben! In diesem Fall greift die mitgliederpozogene Versicherungspflicht des Jugendlichen, obwohl er formell nicht der Betreiber ist! Diese Lösung ist mit der Versicherung akkordiert!

 

Der Jugendliche muss die Registrierungsnummer des Betreibers (Erziehungsberechtigten) am Modell angebracht haben. Der Starthelfer übernimmt die Funktion der Aufsichtsperson; d.h., mindestens 16 Jahre alt und abgelegter Kompetenznachweis. Haftungsfragen siehe oben!

Hat ein Judendlicher eine aufrechte Mitgliedschaft beim ÖAeC Sektion MOD (ohne dieser ist er an Wettbewerben des ÖAeC nicht startberechtigt) ist er ohnehin Modellflughaftpflichtversichert!

Ein Kind/Jugendlicher kommt zum Modellflugplatz und möchte einmal „Hineinschnuppern“. Ein registrierter Vereinspilot mit Kompetenznachweis und aufrechter Aero-Club Mitgliedschaft stellt sein Modell dem Kind/Jugendlichen zur Verfügung.

Der Betrieb ist im Lehrer-/Schülermodus durchzuführen!

Der Lehrer muss jederzeit in das Fluggeschehen eingreifen können!

Der Lehrer ist der Betreiber des Flugmodells. Unter seiner Aufsicht findet der Flugbetrieb statt.

Im Schadensfall haftet die Modellflughaftpflichtversicherung des Lehrers.

Der „Lehrer-Schüler-Betrieb“ ist mitversichert. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrer ÖAeC-Mitglied ist. Er muss neben dem Schüler stehen und direkt eingreifen können. Schäden werden dann durch die Modellflughaftpflichtversicherung des Lehrers abgedeckt.