Richtlinien des ÖAeC
Für Modellflugvereine bzw. -verbände besteht die Möglichkeit gemäß Artikel 16 der EU-VO 947 zu beantragen.
Antragberechtigt ist grundsätzlich ein Verein bzw. eine Vereinigung. Beide (Verein/Vereinigung) müssen rechtlich ansprechbar sein, da ja in Folge des Antrages ein rechtsgültiger Bescheid ausgestellt wird.
Jeden Antrag sind die aktuelle Richtlinien des ÖAeC beizulegen.