Modelle > 25 kg
Für die Vorflugkontrolle bei Flugmodellen die schwerer als 25 kg sind ist es nicht mehr erforderlich, dass eine zweite Person zugezogen werden muss.
Hinweis (1):
Für die Überprüfung des Flugmodells zu der Erstellung der Erstflugcheckliste ist jedoch das Vier-Augen-Prinzip nach wie vor aufrecht. Bei der zur Prüfung zugezogenen Person sollte es sich um jemanden handeln, der/die bereits viel Erfahrung im Betrieb von Flugmodellen hat; vielleicht sogar selbst Betreiber oder Betreiberin eines großen und schweren Modells ist.
Hinweis (2):
Bei allen Modellen muss unabhängig von ihrem Gewicht an jedem Flugtag eine Überprüfung des Flugmodells anhand der Vorflugkontroll-Checkliste stattfinden. Analog zu den Verfahren in der Mann-tragenden Luftfahrt ist jedoch eine schriftliche Aufzeichnung nicht notwendig.
Hier gilt ebenso die EU-Verordnung 947-2019. Im Bereich von Zivilflugplätzen muss genauso in der offenen Kategorie geflogen werden oder um eine Artikel 16 Genehmigung angesucht werden.
Nachdem auf und in einem Radius von 2,5 km um Zivilflugplätze ein UAS Flugverbot lt LVR eingerichtet ist, ist der Betrieb von Flugmodellen nur bei geschlossenem Flugplatz erlaubt!
Auch darf ein Betriebsleiter bei offenem Flugplatz keine Zustimmung zum Flugmodellbetrieb erteilen. Dies ist ausschließlich der Behörde vorbehalten!
Ein Parallelbetrieb wird nur schwerund mit entsprechend restriktiven Auflagen bewilligt!
Die Deutsche Zulassung ist in Österreich nicht relevant. Das Modell muss nach den Österreichischen Richtlinien „gecheckt“ werden!
Nein, in Österreich nicht!
Ein Modellflugplatz mit Artikel 16 Bescheid mit einem zulässigen Abfluggewicht das größer/gleich ist wie das Abfluggewicht meines Modells.
Checklisten:
Erst-Prüfung des technischen Zustandes – immer mitzuführen
Vorflugkontrolle des technischen Zustandes – vor jedem Betrieb auszufüllen