Das BMK (Ministerium) hat entschieden, dass für Modellflugvereine ausschließlich Artikel 16 Genehmigungen möglich sind.
Für Modellflugvereine in Kontrollzonen ist ein Artikel 16 Bescheid und eine Ausweisung als Geografische Zone erforderlich!
Da bis dato die Ausweisung als geografische Zone durch das BMK nicht erfolgt ist, wurde ab Juni 2024 ein Workaround vereinbart, der diese Ausweisung substituiert!
Die betroffenen Vereine sind informiert!
Die Exekutive und dazu bestimmte Mitartbeiter der Behörde!
Kontrollzonen gibt es nur um die 6 Flughäfen in Österreich und diese haben eine völlig unregelmäßige Gestalt und eine Größe von vielen Quadratkilometern.
Die Sicherheitszonen um Zivilflugplätze und Heliports betragen 2,5km im Radius.
Es gibt auch militärische Kontroll- und Sicherheitszonen rund um die Militärflugplätze in Österreich. Hier ist zum Betrieb die Zustimmung der militärischen Flugverkehrsleitstelle oder des BMLVT einzuholen!
Die EU-Verordnung 947-2019 gilt in ganz Europa. Dass dort am Militärflugplatz mit Einverständnis der dortigen Flugleitung Modellflug betrieben wird, ändert nichts an den gesetzlichen Bestimmungen – also offene Kategorie oder Artikel 16.
Der Modellflugplatz soll nicht in einer Kontrollzone errichtet werden und sollte außerhalb des Sicherheitsbereiches von Heliports/Zivilflugplätzen liegen.
Bitte setzt euch vor Errichtung eines neuen Modellflugplatzes mit eurem Landessektionsleiter und/oder mit der Fachgruppe Technik und Recht in Verbindung!
Ist ein von den Mitgliedstaaten ausgewiesenes geografisches UAS-Gebiet, in dem UAS-Betrieb nur mit Unterstützung durch U-Space-Dienste durchgeführt werden darf.
Derzeit gibt es eine Verordnung dazu, aber die Umsetzung in den Nationalstaaten wird sicher noch länger dauern!
Es ist auchnicht festgelegt, ob das ganze Bundesgebiet oder nur bestimmte Trassen für den Drohnenbetrieb als U-Space Luftraum ausgewiesen werden.
Aus derzeitiger Sicht der Behörde wird der Modellflug nicht involviert, weil dieser nicht ausschließlich unter 120 m AGL betrieben wird!
Ist ein Dienst, der sich auf digitale Dienste und die Automatisierung von Funktionen stützt, die darauf ausgelegt sind, einen sicheren und effizienten Zugang zum U-Space-Luftraum für eine große Anzahl von UAS zu unterstützen.
Momentan nur für Drohnen im Specific-Betrieb vorgesehen und technisch noch nicht umgesetzt!
Ist ein Dienst, der in der Verbreitung statischer und dynamischer Daten besteht, um die Erbringung von U-Space-Diensten für das Verkehrsmanagement von unbemannten Luftfahrzeugen zu ermöglichen.
Gesetzliche Basis: EU-Recht -Verordnung (EU) 2021/664 – Rechtswirksam ab 26.01.2023.