Die EU hat am 28. Februar 2019 eine neue Verordnung verabschiedet, die unter anderem den Betrieb von
Flugmodellen europaweit regeln soll. Nach Monaten der Ungewissheit ist damit nun eine Entscheidung zugunsten der Modellflugsportler gefallen. Im Wesentlichen wurden in dem nun abgesegneten Papier alle Punkte so verfasst, wie es der DMFV im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit EU-Parlamentariern, dem Schweizerischen Modellflugverband und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur immer wieder gefordert hatte.
Damit ist sichergestellt, dass für Verbandsmitglieder keine Einschränkungen beim Betrieb von Flugmodellen zu befürchten sind und der Modellflugsport auch auf Europaebene zukünftig ohne Hürden ausgeübt werden kann.
In der endgültigen Verordnung sind die Punkte, die den Modellflug betreffen, so formuliert, wie es sich auch schon bei einem letzten Gespräch zwischen der EASA mit Experten in Agentur und EU-Kommission sowie Vertretern der europäischen Modellflugverbände, abzeichnete:
1. Der Modellflug muss sich nicht nach den Definitionen und Einschränkungen einer Betriebserlaubnis der
sogenannten „Spezifischen Kategorie“ des Drohnenbetriebs richten.
2. Generell wurden Altersbestimmungen gelockert und die EU gibt kein Mindestalter vor, wenn man im
Rahmen eines Verbandes oder unter Anleitung eines erfahrenen Piloten fliegen will.
3. Modellflugverbände und -Klubs sollen auf Verlangen von ihren nationalen Behörden Betriebs
genehmigungen erhalten, die das Modellfliegen „im Rahmen“ ihrer Organisation die gleichen
Möglichkeiten und Freiheiten gewährt wie bisher.
4. Es gibt eine dreijährige Übergangsfrist.
5. Das Hangfliegen soll europaweit im Rahmen der „Offenen Kategorie“ ausdrücklich erlaubt werden, also
auch ohne die besondere Betriebserlaubnis eines Verbandes.
Quelle: www.dmfv.aero